Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Sitz der Hauptverwaltung:

Honorarfinanz AG
Amalienbadstraße 41
76227 Karlsruhe

Tel: 0721 / 988 995-10
Fax: 0721 / 988 995-29

Email: info@honorarfinanz.ag
Web: www.honorarfinanz.ag

Sitz der Gesellschaft:
Karlsruhe

Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Mannheim
Registernummer: HR B 718221

Vertreten durch den Vorstand:
Davor Horvat

Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Eyk Nowak

Die Honorarfinanz AG hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital an einem Versicherungsunternehmen.

Die Honorarfinanz AG verfügt über die Erlaubnis, Finanzdienstleistungen der Anlageberatung (§1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG) und Anlagenvermittlung (§1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG) zu erbringen, und ist damit ein eigenständiges Finanzdienstleistungsinstitut.

Registrierungs- und Aufsichtsbehörde:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin

E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: www.bafin.de

Eintragung in das Honorar-Anlageberaterregister nach KWG 32 Abs. 1 WpHG – Bafin ID: 138885

Die Honorarfinanz AG ist mit Bescheid vom 03. Dezember 2015 in das Honorar-Anlageberaterregister (abrufbar unter www.bafin.de) eingetragen worden und erbringt in ihrer Hauptniederlassung ausschließlich die Honorar-Anlageberatung.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Anlageberatung)

Es besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der ALLCURA AG, Postfach 11 23 69, 20423 Hamburg unter der Vertragsnummer 81039001 mit einer Versicherungssumme pro Versicherungsfall in Höhe von 1 Mio. Euro. Geltungsraum der Versicherung sind die Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

Versicherungsvermittlerregister:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Str. 29
10178 Berlin
Telefon 0180/5005850 (14 Cent/min. aus dem deutschen Festnetz)
www.vermittlerregister.info

Versicherungsombudsmann e.V.
Prof. Dr. Günter Hirsch
Postfach 08 06 22
10006 Berlin
Web: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Arno Surminski
Leipziger Straße 104
10117 Berlin
Web: www.pkv-ombudsmann.de

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn

Zuständige IHK:
IHK Rhein-Neckar
L 1,2
68161 Mannheim
Tel: +49 621 1709 0
Fax: +49 621 1709 100
E-Mail: ihk@rhein-neckar.ihk24.de
Web: www.rhein-neckar.ihk24.de

IHK Karlsruhe
Lammstraße 13 – 17
76133 Karlsruhe
Tel: +49 721 1740
Fax: +49 721 174290
E-Mail: info@karlsruhe.ihk.de
Web: www.karlsruhe.ihk.de

Aufsichtsbehörde für die Erlaubnis nach §34 i Absatz 1 Satz 1 GewO:
Stadt Karlsruhe
Bürgerservice und Sicherheit
76124 Karlsruhe

Aufsichtsbehörde für die Erlaubnis nach § 34 d GewO:
IHK Rhein-Neckar
L 1,2
68161 Mannheim
Tel: +49 621 1709 0
Fax: +49 621 1709 100
E-Mail: ihk@rhein-neckar.ihk24.de
Web: www.rhein-neckar.ihk24.de

IHK Karlsruhe
Lammstraße 13 – 17
76133 Karlsruhe
Tel: +49 721 1740
Fax: +49 721 174290
E-Mail: info@karlsruhe.ihk.de
Web: www.karlsruhe.ihk.de

Zulassung / Registrierungs-Nr.:
D-DT3D-XONFL-03

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Vorstand: Davor Horvat

Honorarfinanz AG
Amalienbadstraße 41
76227 Karlsruhe
Tel: +49 721 91 56 91 40
Fax: +49 721 91 56 91 49

E-Mail: info@honorarfinanz.ag
Web: www.honorarfinanz.ag

Die Honorarfinanz AG hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital an einem Versicherungsunternehmen.

Der Haftungsausschluss für Inhalte und Links sowie die Hinweise zu Urheberrecht und Datenschutz sind Teil dieser Website.

Die Nutzung dieser Website und diese Vereinbarung unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. Für alle Ansprüche oder juristischen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dieser Website oder ihrer Nutzung sind ausschließlich deutsche Gerichte zuständig. Soweit hiernach zulässig, wird als Gerichtsstand der Sitz der Gesellschaft vereinbart.

Sollte ein Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, soll dies die Gültigkeit der übrigen Bestandteile nicht beeinträchtigen. Vielmehr soll eine Regelung gelten, die der ursprünglich gewollten in ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkung am nächsten kommt.

Die Honorarfinanz AG ist aufgrund Ihrer Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen nach §32 KWG Pflichtmitglied der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierunternehmen (EDW), 10865 Berlin.

Die Festlegung der Vergütungsgrundsätze der Honorarfinanz AG erfolgt unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Hierzu zählen insbesondere das Rundschreiben R 22/2009 (BA) “Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten” sowie die “Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten” (InstitutsVergV).

Die in dem Rundschreiben unter Abschnitt 4 bzw. der Verordnung in den §§ 5, 6 und 8 enthaltenen besonderen Anforderungen sind von der Honorarfinanz AG nicht zu beachten. Grundlage hierfür ist die Größe des Unternehmens (§1 Abs. 2 InstitutsVergV)

Entsprechend des R 22/2009 (BA) wurde im Rahmen dieser Risikoanalyse eigenverantwortlich ermittelt, dass die besonderen Anforderungen des Abschnitts 4 des Rundschreibens für die Honorarfinanz AG nicht anzuwenden sind.

Die Vergütung der Honorarfinanz AG für die Geschäftsführung basiert auf einer festen und einer variablen Vergütung. Insgesamt wurde ein System implementiert, das ausreichend Anreize für eine engagierte und leistungsorientierte Mitarbeit bei der Honorarfinanz AG bietet und gleichzeitig die variable Vergütung insoweit in Grenzen hält, als das keine übermäßigen Risiken in den einzelnen Mandaten eingegangen werden. Darüber hinaus erfolgt einmal jährlich die Überprüfung der Vergütungs­grundsätze sowie ggf. zeitnah deren Anpassung.

Im Hinblick auf die Größe und den kleinen Empfängerkreis variabler Vergütungen der Honorarfinanz AG wird zur Wahrung des Vertraulichkeitsgebots auf eine Angabe des Gesamtbetrages und eine Unterteilung in fixe und variable Vergütungskomponenten verzichtet, da diese Informationen und ihre Offenlegung Rückschlüsse auf die Vergütungskomponenten erlauben würden. Eine Abhängigkeit von der Gewährung einer variablen Vergütung besteht nicht.